Bei einer Begehung sollte der Energieausweis direkt vorgezeigt werden, ohne dass der Miet- oder Kaufinteressent danach fragen muss. Bei Unterzeichnung des Mietvertrags steht dem Mieter eine Kopie des Dokuments zu. Käufer erhalten bei Vertragsabschluss den originalen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
Der Energieausweis ist ein Oberbegriff zu zwei verschiedenen Ausführungen: dem Verbrauchsausweis und demBedarfsausweis. Eigentümer können mit dem Verbrauchsausweis Kosten sparen, während der Bedarfsausweis zwar teurer aber aufschlussreicher ist. Um einen Verbrauchsausweis zu erhalten, muss das Gebäude einige Auflagen erfüllen und höchstens 5 Wohnungen beinhalten, einen nach dem 1. November 1977 erstellten Bauantrag aufweisen und nach den Maßstäben der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut oder nachgerüstet worden sein. Sind diese Kriterien erfüllt, kann anstelle dem teuren Bedarfsausweis der günstigere Verbrauchsausweis vorgezogen werden.