Die inhaltlichen Fakten im Bedarfsausweis geben einen konkreten Aufschluss über den realistisch errechneten Energieverbrauch. Der verbrauchsorientierte Energieausweis beläuft sich hingegen auf den Verbrauch, der sich aus den Energiekosten des Vormieters oder bisherigen Eigentümers ergibt und lässt den zukünftigen Stromverbrauch samt Kosten lediglich pauschal schätzen.
Erfüllt ein Gebäude die Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis nicht, weil es beispielsweise nicht über höchstens 5 Wohnungen oder einen vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag verfügt oder die Kriterien der 1. Wärmeschutzverordnung aus 1977 nicht einhält, wird der kostenintensivere Bedarfsausweis zur Verpflichtung. Sind alle Gegebenheiten für einen Verbrauchsausweis vorhanden, können Eigentümer selbst entscheiden. Aufgrund der preislichen Veranlagung fällt die Entscheidung in der Regel auf den Verbrauchsausweis. Bei Vermietungen und Verkäufen von Immobilien sollte der Energieausweis bereits im Inserat erwähnt werden. Interessenten orientieren sich immer häufiger an diesen Angaben und schätzen die Transparenz des Eigentümers.